| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch einem seiner Stellvertreter. |