VR 40649 AG München · aktuell
Historischer Auszug

Deutsche Gesellschaft für das Ingenieur- und Architekturwesen e.V. - DGFIA

Status: aktuell

Registerübersicht

Name
Deutsche Gesellschaft für das Ingenieur- und Architekturwesen e.V. - DGFIA
Register
Vereinsregister (VR)
Registernummer
VR 40649
Registergericht
Amtsgericht München
Sitz
München
Bundesland
Bayern
Status
aktuell
Dokumentdatum (CD)
Dokumentdatum (SI)

Der historische Auszug zeigt ältere Registerseiten aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung.

Lädt...
Nr.
der
5)
me
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
zZ
FRE
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
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des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
u
b)
Bemerkungen
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4
5
1
a)
DEUTSCHE
GESELLSCHAFT
FÜR
Herbert,
Dipl.-Ing.,
Freier
|
Die
Satzung
ist
am
02.06.1992
errichtet.
a)
20.04.1994
DAS
INGENIEURWESEN
e.V.
-
Architekt,
Puchheim
Der
Präsident,
der
geschäftsführende
Präsident
und
der
DGI
-
Präsident
-
Hauptgeschäftsführer
sind
Vorstand
i.S.
von
S
26
EGE.
.
Letztere
vertreten
allein,
Präsident
nur
zusammen
mi
b)
Puchheim
=
-
einem
weiteren
vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglied.
Solange
der
Präsident
alleinises
Vorstandsmitglied
ist,
BIDPENG
vertritt
er
allein,
Der
geschäftsfüh
äsi
der
Tauptresch@ftsführer
sind
von
den
Beschränkungen
des
Das
Präsidium
kann
seine
Beschlüsse
auch
durch
Einholung
|b)
Satzg.Bl.6-9,
schriftlicher
Stellungnahmen
fassen.
In
dringenden
Fällen
Eintr.-Vfg.B1.14
genügt
telefonische
oder
telegrafische
erung.
2
VM
Verbands-Management
GmbH,
München,
'
Neubestellung
des
Präsidiums
und
Satzungsneufassung
nach
|a)
17.02.2004
-Hauptgeschäftsführer-
Maßgabe
des
Versammlungsprotokolls
in
der
Mitgliederver-
sammlung
vom
10.11.2003.
Das
Präsidium
besteht
aus
mindestens
einer
und
höchstens
sieben
Personen:
dem
Präsidenten,gsf.
dem
geschäftsführen
den
Präsidenten,
ggf.
dem
stellvertretenden
Präsidenten,
gsf.
den
Vizepräsidenten
und
ggf.
dem
Hauptgeschäftsführe
Das
Präsidium
fasst
seine
Beschlüsse
entweder
in
Ver-
sammlungen
oder
durch
Einholung
schriftlicher
Stellung-
nahmen.
In
Ääringenden
Fällen
genügt
telefonische
oder
telegrafische
Äußerung.
Der
Präsident,
der
geschäftsführende
Präsident
und/oder
der
Hauptgeschäftsführer
haben
bei
allen
Beschlüssen
ein
b)Satz
Sy
Vetorecht,
die
eine
außerordentliche
finanzielle
Ver-
Eintr.Vfg.Bl.42
pflichtung
des
Verbandes
herbeiführen
würden.
Dieses
kann
nur
mit
Zustimmung
einer
BPreiviertelmehrheit
bei
der
Mit-
gliederversammlung
aufgehoben
werden.
Der
Präsident,
der
geschäftsführende
Präsident
und
der
Hauptgeschäftsführer
vertreten
den
Verband
je
einzeln
gerichtlich
und
außergerichtlich.
Sie
sind
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
RS
120:
Karteiblatt
Vereinsregister
13.80)
Arbaltaverwaltung
Straubing
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Fintenebrk
Rückseite
von
Blatt
...............
NO
6
/
O
Nr.
der
\
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
ne
.
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
es
yereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
.
b)
Bemerkungen
1
4
5
Fortsetzung
auf
dem
........ten
Blatt