Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb und Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,- Euro, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.