VR 10122 AG Deggendorf · aktuell
Historischer Auszug

Verein Burgfestspiele Neunußberg e.V.

Status: aktuell

Registerübersicht

Name
Verein Burgfestspiele Neunußberg e.V.
Register
Vereinsregister (VR)
Registernummer
VR 10122
Registergericht
Amtsgericht Deggendorf
Sitz
Neunußberg
Bundesland
Bayern
Status
aktuell
Dokumentdatum (CD)

Der historische Auszug zeigt ältere Registerseiten aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung.

Lädt...
Amtsgericht
Viechtach
|
j
8)
7)
6|5jJ|Aa|
3
|
2,
:jJoJ9|8
|
7|6
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Fintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
gung
des
Vereins
1
1
2
3
1
;
a)
Vemin
Burgfestspiele
Neunuß-
|
Josef
Piller,
Gastwirt,
Schönau
i
berg
|
-
1.
Vorsitzender
-
Werner
Pohl,
Redakteur,
Viechtach
|
b)
Neunußberg
i
-
2.
Vorsitzender
-
2
|
Frisch
Josef,
Polizeibeamter,
Viechtach
|
=
1.
Vorsitzender
-
|
Grotz
Elisabeth,
Bäckerin,
Viechtach
E-
2.
Vorsitzende
-
|
Bauernfeind
Günther,
Angestellter,
Viechtach
=
3.
Vorsitzender
-
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Der
Vorstand
im
Sinn
des
$
26
BGB
besteht
aus
dem
1.
Vorsitzenden,
4
5
|
Die
Satzung
ist
errichtet
am
19.März
1971
und
neu
gefasst
an
6.
04.
1973.
|
Vorstand
ist
der
1.
Vorsitzende
und
der
2.
Vorsitzende.
Jeder
ist
|
;
allein
vertretungsberechtigt.
am
19
06.1975
;
Zu
Willensbild
en,
die
den
Verein
mit
einem
Geschäftswert
über.
/
:
500.--
DM
belasten,
ist
die
Zusti
der
gem.
der
Satz
:b)
Tag
der
ersten
Ein-:
|
gebildeten
Vorstandschaft
erforderlich.
Der
Vorstand
ist
beschluss-
tr
s
;
fähig,
wenn
in
der
Sitzung
beide
Vorstandsmitglieder
anwesend
|
i
:
sind.
(Bl.
28
d.A.
a)
Umgeschrieben
von
i
VR
II/69
!In
der
Mitgliederversammlung
vom
02.
November
1997
wurde
die
ia)
29
änderung
der
Satzung
in
$
6
(Vorstand
im
Sinn
des
$
26
BGB),
in
i$
7
(Vorstandschaft),
in
$
8
(Gemeinsame
Bestimmungen
für
Vor-
istand
und
Vereinsausschuß),
in
$
9
(Festspielausschuß),
in
$
12
(Beurkundung
der
Beschlüsse)
und
in
$
15
(Verwendung
des
Yer-
imögens
bei
Auflösung
des
Vereins)
beschlossen.
iner-
Alnsp.
ib)
Satzungsänd.Bl.39
fi
EVfg.
Bl.
42
dem
2.
Vorsitzenden
und
dem
3.
Vorsitzenden.
IJeder
von
ihnen
ist
einzelvertretungsberechtigt.
'Die
Vertretungsmacht
des
Vorstandes
ist
mit
Wirkung
gegen
Dritte
:in
der
Weise
beschränkt,
daß
zu
Willensbildungen,
die
den
Verein
mit
einem
Geschäftswert
von
über
DM
2.000,-
belasten,
die
Zu-
stimmung
der
Vorstandschaft
erforderlich
ist.
|Piller
Josef
und
Pohl
Werner
sind
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
|
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Viechtach
Handblatt
zum
Vereinsregister
VR
Nr.der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
Ei
.
Vorstand
2
.
.
|
intra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tagder
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5
1
2
3
4
Fortsetzung
auf
dem...
ten
Blatt
|