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Schnellzugriff:
▾ Instanzdaten Sachgebiet Code : Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › Gericht Code : Registergericht Amtsgericht Mannheim (B8535)
▾ Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert Register Code : Vereinsregister (AG) (VR)
Verfahrensgegenstand › Gegenstand Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung ▾ Rolle Rollenbezeichnung Code : Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter ▸ Auswahl beteiligter › Organisation Bezeichnung › Bezeichnung aktuell 1. Malscher Squash- und Badmintonclub e.V.
▸ Anschrift Anschriftstyp Code : Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Beteiligung ▾ Rolle Rollenbezeichnung Code : Registergericht (288)
▾ Rolle Rollenbezeichnung Code : Einreicher(in) (215)
Beteiligter ▸ Auswahl beteiligter › Organisation Bezeichnung › Bezeichnung aktuell Amtsgericht Mannheim
▸ Sitz Staat › … › Staat Code : Deutschland (DE)
▸ Anschrift Anschriftstyp Code : Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Staat › … › Staat Code : Deutschland (DE)
Beteiligung ▾ Rolle Rollenbezeichnung Code : Vorstand (194)
Beteiligter ▸ Auswahl beteiligter › Natuerliche Person ▸ Anschrift Anschriftstyp Code : Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Beteiligung ▾ Rolle Rollenbezeichnung Code : Vorstand (194)
Beteiligter ▸ Auswahl beteiligter › Natuerliche Person ▸ Anschrift Anschriftstyp Code : Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Mitteilungsart Code : HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer 1
Eintragungstext Eintragungsart Code : Satzung (009)
Text Satzung vom 03.07.1992
Eintragungstext Eintragungsart Code : Freitext (004)
Text Tag der ersten Eintragung: 02.09.1993
Eintragungstext Eintragungsart Code : Freitext (004)
Text Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.01.2015.
Letzte Eintragung 2015-01-15
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum 1992-07-03
▾ Rechtstraeger Bezeichnung › Bezeichnung aktuell 1. Malscher Squash- und Badmintonclub e.V.
Angaben Zur Rechtsform › Rechtsform Code : Eingetragener Verein (e.V.)
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein kann nur von ihnen gemeinschaftlich vertreten werden. Zu Geschäften, die die Summe eines Jahresbeitrages aller Mitglieder übersteigen, sowie zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken und zur Aufnahme von Krediten jeglicher Form ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
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