VR 330524 AG Mannheim · aktuell
Strukturierte Informationen
Turn- und Sportverein 1906 Gaiberg e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Mannheim (B8535)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
330524
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 13.09.1932 in Neufassung vom 09.10.1984, 10.10.1984, 11.12.1988 mit Änderung vom 08.04.1991.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.02.2014.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 31.10.1932
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 26 (Verwendung des Vermögens nach Auflösung) und § 27 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 8 (Haftung des Vereinsvermögens), § 21 (Mitgliederversammlung), § 24 (Satzungsänderungen) und § 27 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Abrufuhrzeit
06:39:09
Abrufdatum
2024-12-20
Letzte Eintragung
2022-01-27
Anzahl Eintragungen
3
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2017-04-28
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1932-09-13
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Turn- und Sportverein 1906 Gaiberg e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Gaiberg
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt einzeln. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende kann über Einzelausgaben bis 900,00 EUR ohne vorherige Zustimmung des Gesamtvorstandes verfügen. Für Einzelausgaben bis 4500,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich. Für Einzelausgaben bis 9000,00 EUR, für Rechtsgeschäfte die zu einem Teilerwerb- oder Veräußerung, Verpachtung oder Belastung der Liegenschaften führen, ist zusätzlich die Zustimmung des Ältestenrats erforderlich. Für alle Ausgaben, die über diesen Rahmen hinausgehen, ist neben der Zustimmung der Gesamtvorstandschaft und des Ältestenrats, die Zustimmung der Mitglieder in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich. In dringenden Fällen - Reparaturen etc. - kann nach Zustimmung der Gesamtvorstandschaft und des Ältestenrates nachträglich die Zustimmung der Mitglieder in einer Mitgliederversammlung eingeholt werden. Es dürfen keine Maßnahmen in mehrere Teile gestückelt werden, um die jeweils angegebenen Höchstgrenzen zu unterschreiten.