Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 330524
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Turn- und Sportverein 1906 Gaiberg e.V.
b)
Gaiberg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.
Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende können über
Einzelausgaben bis zum 10-fachen Jahresbeitrag eines
aktiven erwachsenen Mitglieds ohne vorherige
Zustimmung des Gesamtvorstandes verfügen. Die
Zustimmung ist nicht nachträglich einzuholen.
Für Einzelausgaben bis zum 100-fachen Jahresbeitrag
ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich.
Für Einzelausgaben bis zum 200-fachen Jahresbeitrag,
für Rechtsgeschäfte die zu einem Teilerwerb- oder
Veräußerung, Verpachtung oder Belastung der
Liegenschaften führen, ist zusätzlich die Zustimmung
des Ältestenrats erforderlich.
Für alle Ausgaben, die über diesen Rahmen
hinausgehen, ist neben der Zustimmung der
Gesamtvorstandschaft und des Ältestenrats, die
Zustimmung der Mitglieder in einer ordentlichen oder
außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich.
In dringenden Fällen - Reparaturen etc. - kann nach
Zustimmung der Gesamtvorstandschaft und des
Ältestenrates nachträglich die Zustimmung der Mitglieder
in einer Mitgliederversammlung eingeholt werden.
Es dürfen keine Maßnahmen in mehrere Teile gestückelt
werden, um die jeweils angegebenen Höchstgrenzen zu
unterschreiten.
b)
1. Vorsitzender:
Müller, Horst, Leimen, *XX.XX.1940
2. Vorsitzender:
Spannagel, Albert Karl, Gaiberg, *XX.XX.1954
a)
Verein
Satzung vom 13.09.1932 in Neufassung vom 09.10.1984, 10.10.1984, 11.12.1988 mit
Änderung vom 08.04.1991.
a)
05.02.2014
Schmid
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
31.10.1932
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende. Jeder vertritt einzeln.
Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende kann über
Einzelausgaben bis 900,00 EUR ohne vorherige
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck),
§ 26 (Verwendung des Vermögens nach Auflösung) und § 27 (Inkrafttreten der Satzung)
beschlossen.
a)
22.08.2017
Essert
Abruf vom 20.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 330524
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Zustimmung des Gesamtvorstandes verfügen.
Für Einzelausgaben bis 4500,00 EUR ist die
Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich.
Für Einzelausgaben bis 9000,00 EUR, für
Rechtsgeschäfte die zu einem Teilerwerb- oder
Veräußerung, Verpachtung oder Belastung der
Liegenschaften führen, ist zusätzlich die Zustimmung
des Ältestenrats erforderlich.
Für alle Ausgaben, die über diesen Rahmen
hinausgehen, ist neben der Zustimmung der
Gesamtvorstandschaft und des Ältestenrats, die
Zustimmung der Mitglieder in einer ordentlichen oder
außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich.
In dringenden Fällen - Reparaturen etc. - kann nach
Zustimmung der Gesamtvorstandschaft und des
Ältestenrates nachträglich die Zustimmung der Mitglieder
in einer Mitgliederversammlung eingeholt werden.
Es dürfen keine Maßnahmen in mehrere Teile gestückelt
werden, um die jeweils angegebenen Höchstgrenzen zu
unterschreiten.
b)
Personenbezogene Daten geändert bei
1. Vorsitzender:
Müller, Horst, Gaiberg, *XX.XX.1940
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 8 (Haftung des Vereinsvermögens), § 21 (Mitgliederversammlung), § 24
(Satzungsänderungen) und § 27 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
3
b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Spannagel, Albert Karl, Gaiberg, *XX.XX.1954
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Gärtner, Annette Elisabeth, geb. Walter, Gaiberg,
*XX.XX.1955
a)
27.01.2022
Georg
Abruf vom 20.12.2024