Satzung vom 10.09.1949 in Neufassung vom 09.06.1978 mit Änderungen vom 25.01.1984, 09.02.2001, 05.02.2004 und 18.02.2010.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2014.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 21.06.1960
Eintragungstext
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5
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2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung Band II AG Heidelberg Bl. 571-591
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Ende der Mitgliedschaft, Vereinsstrafen) sowie § 7 (Einkünfte und Ausgaben) beschlossen.
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Der 1.Vorsitzende kann über Ausgabebeträge bis zu 500,00 EUR verfügen. Bei Geschäften bis zu 5.000,00 EUR ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Für besondere Aufwendungen und Anschaffungen, sowie Bauprojekte über 5.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.