Amtsgericht Neuruppin
Ausdruck Partnerschaftsregister
Abruf vom 05.04.2026
PR 61 NP
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Zweig-
niederlassungen
c) Gegenstand
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
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4
5
1
a)
Die SteuerPartner Neuruppin PartG mbB
b)
Neuruppin
c)
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steu-
erberater im Rahmen des berufsrechtlich zuläs-
sigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfe-
leistung in Steuersachen und das Ausüben von
nach dem Berufsrecht der Steuerberater verein-
baren Tätigkeiten eines Steuerberaters. Die Part-
nerschaft schafft die dafür erforderlichen perso-
nellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzun-
gen und tä-tigt die damit verbundenen Geschäf-
te.
Zum Gegenstand gehören auch alle mit der ge-
meinschaftlichen Berufsausübung in Zusammen-
hang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist
berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die
im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes
zugelassen sind. Unvereinbare Tätigkeiten nach
dem Berufsrecht der Steuerberater sind der Part-
nerschaft nicht gestattet. Die Partnerschaft hat
insbesondere die im Berufsrecht für Steuerbera-
a)
Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
b)
Partner:
1.
Granzow, Julian, *XX.XX.1999, Neuruppin, Steuerbe-
rater
Partner:
2.
Kopf, Andreas, *XX.XX.1976, Neuruppin, Steuerbera-
ter
a)
Partnerschaft
a)
06.11.2025
Syrbe
05.04.2026
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Amtsgericht Neuruppin
Ausdruck Partnerschaftsregister
Abruf vom 05.04.2026
PR 61 NP
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Zweig-
niederlassungen
c) Gegenstand
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
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4
5
ter genannten Berufspflichten einzuhalten. Sie
darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufs-
ausübung nicht beeinträchtigen.
Die Partnerschaft hat an ihrem in § 2 Abs. 3 ge-
nannten Sitz ihre berufliche Niederlassung zu un-
terhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Be-
rufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zu-
mindest ein geschäftsführender Steuerberater in
der beruflichen Niederlassung tätig zu sein.
Die Partnerschaft darf insbesondere weitere Be-
ratungsstellen im Sinne des § 34 Abs. 2 StBerG
errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkei-
ten die Voraussetzungen nach dem anzuwenden-
den Berufsrecht erfüllt sind.
Den Partnern ist jede gewerbliche Tätigkeit im
Namen der Gesellschaft oder auf deren Rech-
nung untersagt.
05.04.2026
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