Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die Ausübung von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die Ausübung der Freien Berufe der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind.