Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg
Nummer der Partnerschaft:
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PR 381
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Ahlert, Kusch + Partner mbB
b)
Nürnberg
c)
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame
Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des
berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige
Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausübung von nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten eines
Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die
Ausübung der Freien Berufe der Rechtsanwälte und
Wirtschaftsprüfer, soweit Angehörige desselben sich nach dem
Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern in einer
Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen.
Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen
Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die
Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die
im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind.
a)
Jeder Partner vertritt einzeln.
b)
Partner:
Ahlert, Sabine, Steuerberaterin, Fürth, *XX.XX.1962
Partner:
Ahlert, Thomas, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Leinburg,
*XX.XX.1990
Partner:
Kusch, Andreas, Steuerberater, Happurg, *XX.XX.1985
Partner:
Dr. Funk, Immo, Rechtsanwalt, Schwabach, *XX.XX.1965
a)
Partnerschaft
a)
18.12.2025
Peschel
2
c)
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame
Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des
berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige
Hilfeleistung in Steuersachen und die Ausübung von nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines
Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die
Ausübung der Freien Berufe der Rechtsanwälte und
Wirtschaftsprüfer, soweit Angehörige desselben sich nach dem
Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern in einer
Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen.
Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen
Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die
Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die
im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind.
a)
02.01.2026
Peschel
b)
Eintragung laufende Nr. 1 Spalte 2 c) von
Amts wegen berichtigt
Abruf vom 28.01.2026