Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben aller Art, als Bauherr oder Baubetreuer. Der Grundstückshandel aller Art. Der Kauf und Verkauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken. Die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume. Die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen. Die Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes.