Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. die Akquise und Tippgebung für Finanzdienstleister und Tippgebung für Versicherungsvermittlungen, 2. Tätigkeiten als geschäftsführender Gesellschafter von Kommanditgesellschaften, 3. Betrieb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien, hiervon ausgenommen sind die Tätigkeiten im Rahmen des § 34 GewO und 4. Handel mit Waren aller Art, insbesondere Gebrauchsgütern, hiervon ausgenommen genehmigungsbedürftige.