Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vornehmlich der Handel mit Metallzäunen und Holz im Garten, der Im- und Export und der Handel mit Waren aller Art innerhalb und außerhalb Europas außer solchen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen sowie die Vermittlung derartiger Geschäfte und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die keiner Erlaubnispflicht unterliegen.