Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Forschung nach neuartigen Produktionsverfahren oder Stoffen für die Entwicklung und industrielle Herstellung von eigenen oder fremden Produkten auch für Dritte aller Art. Darüber hinaus der Handel und die Vermittlung und Vertretung als auch Beratung und Beteiligung an anderen Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Waren und erlaubnispflichtigen Geschäfte.