Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Bestandsverwaltung und Vermarktung von Immobilienprojekten einschließlich An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, ohne Bauträgertätigkeit iSv § 34c Abs. 1 Nr. 4a GewO, ohne eigene Bauleistungen und ohne sonst erlaubnispflichtige Tätigkeiten.