Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an der noch zu gründenden Kommanditgesellschaft in Firma Windpark Kohlenbek GmbH & Co. KG mit Übernahme der persönlichen Haftung sowie deren Geschäftsführung sowie Beteiligung an weiteren Gesellschaften unter Übernahme deren persönlichen Haftungen und deren Geschäftsführung.