Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen, der Handel mit Pflanzen und anderen Artikeln, die Durchführung von Aufforstungen sowie die Verwaltung von Grundbesitz. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.