Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bürodienstleistungen und deren Vermittlung, Werbedienstleistungen und deren Vermittlung, Webdesign, Internetdienstleistungen, Vermittlung von Telekommunikationsverträgen, Einzel- und Onlinehandel mit Bürozubehör und EDV-Systeme und EDV-Artikel sowie alle damit im Zusammehang stehenden nicht erlaubnispflichtigen Nebentätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung.