Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Kfz.-Teilen und Zubehör aller Art, Reifen und Felgen, Import und Export von Kfz.-Teilen und Zubehör, An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen, Reparaturen von Kfz, die Montage von Kfz.-Teilen und Zubehör, und die Vermietung von Kfz. Des Weiteren der Handel mit Textilien, Kleidung aller Art, Accessiores sowie Sport- und Sportausrüstungsartikel sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.