Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Verpachtung, Vermietung, Anschaffung und Veräußerung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, die Wahrnehmung organisatorischer Funktionen in Tochtergesellschaften, die Verwaltung deren Vermögens, sowie die Erbringung technischer und administrativer Dienstleistungen bei Tochtergesellschaften und anderen Unternehmen.