Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Erziehung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung . Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindertagesstätten und Kinderbetreuungsstätten. Die Gesellschaft kann andere gemeinnützige Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts ideell und finanziell fördern, die im Sinne des Gesellschaftszwecks wirken. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgabe selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO.