Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung eigener Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Weber- Pinneberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, deren Gegenstand der An- und Verkauf und die Verwaltung von Grundvermögen ist und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die keiner Erlaubnispflicht unterliegen.