Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die gemeinsame gewinnbringende Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken und Beteiligungen an Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, außerdem der Erwerb und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen gleich welcher Art.