Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere im Bereich der Binnen- und Seeschifffahrt und des Betriebes von hafennahen Unternehmungen. Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, einschließlich des Erwerbs, der Vermittlung, der Verwertung, der Vermietung und Verwaltung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien aller Art, soweit hierfür eine Genehmigung gem. § 34 c GewO oder einer anderen Bestimmung nicht erforderlich ist, insbesondere im Zusammenhang mit den Häfen in Brunsbüttel.