Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Import und Export von sowie der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen solche, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, insbesondere der Import von Leichtindustrieprodukten aus China und deren Vertrieb, des Weiteren die Organisation und Durchführung von Delegations- und Gruppenreisen zu geschäftlichen und touristischen Zwecken.