Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsführung und Vertretung der C. Otto Gehrckens GmbH & Co. KG (nachfolgend Hauptgesellschaft) als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Herstellung von und der Handel mit technischen Artikeln jeglicher Art aus Gummi, Kunststoff oder sonstigen Grundstoffen, ferner der Vertrieb der hieraus gewonnenen Erzeugnisse.