Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Verlagsgeschäften, Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere Verlagen sowie Führung der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, ferner Herstellung und Vertrieb von Büchern, Telefonbüchern, Fachverzeichnisen, Informationsdienstleistungen, Betreiben von Datenbanken und Online-Diensten sowie andere damit im Zusammenhang stehenden Verlagsgeschäfte, Kauf und Vermietung von Kraftfahrzeugen, insbesondere an verbundene Unternehmen.