Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen dieser Branche, soweit diese Tätigkeit nicht erlaubnispflichtig ist. Weiter gehört zum Gegenstand des Unternehmens die Verpackung und der Vertrieb von Tee.