Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, die Struktur in den Kreisen Dithmarschen, Pinneberg und Steinburg im Sinne der Förderprogramme der Landesregierung Schleswig-Holstein oder anderer Körperschaften durch Beratung und Koordinierung sowie durch Initiierung, Konzeptionierung, Sammlung, Bewertung und Durchführung von öffentlichen Projekten zu verbessern.