Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an der Kommanditgesellschaft in Firma Gerths Vermögensverwaltungsgesellschaft
mbH & Co. KG und an der Nordermarsch Vermögensverwaltung und Beteiligungs GmbH & Co. KG und die Übernahme einer Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) in den vorgenannten Gesellschaften.