Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung und die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien, der Handel, Vertrieb sowie Vermietung von
Kraftfahrzeugen aller Art einschließlich Ersatzteil- und Zubehörhandel sowie An- und Verkauf sowie Bewirtschaftung von Immobilien und Vermittlung
von Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen im Rahmen des Handels mit Kraftfahrzeugen und Immobilien.w