Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Entwurf, die Lieferung, die Aufstellung, die Wartung und der Handel mit technischen Anlagen und Produkten, insbesondere Umschlaganlagen, Kränen und Hydraulikanlagen,
vornehmlich unter der Bezeichnung "Stork-Jaffa" Industrie- und Schiffstechnik GmbH.
Die Gesellschaft kann hierbei sowohl für eigene Rechnung wie für Rechnung Dritter oder zusammen mit Dritten tätig sein,
b) die Beratung auf dem unter a) umschriebenen Gebiet,
c) Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen oder Übernahme der Vertretung solcher Unternehmen.
d) Handel mit nicht erlaubnispflichtigen Waren.