Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung der für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatunggesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
1. betriebswirschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirschaftlicher Unternehmen durchzuführen;
2. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
3. die gesetzliche Hilfestellung in Steuersachen;
4. Erstellung von Gutachten als Sachverständiger auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung;
5. treuhänderische Tätigkeit