Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Förderung der Wohlfahrtspflege durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V und/oder ähnlicher Einrichtungen zur primär ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Die Betriebe/Einrichtungen müssen jeweils die Voraussetzungen des § 66 Abgabeordnung erfüllen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigste Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Sie ist selbstlos tätig ; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.