Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Import und Export von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken, insbesondere Wein und Spirituosen, sowie sämtlichen Produkten im Zusammenhang mit Wein und/oder Spirituosenherstellung. Handel, Import und Export mit ergänzenden Produkten und Zubehör von Wein und Spirituosen, sowie nicht alkoholischen Getränken. Handel, Import und Export mit Geräten zur Herstellung von Wein und Spirituosen, sowie nicht alkoholischen Getränken. Beratung und andere Dienstleistungen im Wein- und Spirituosenhandel.