Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von audiovisuellen Medien auf und über alle Ton- und Filmträger, insbesondere über das Internet und andere Telekommunikationsdienste und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigketen, erlaubnispflichtigte Tätigkeiten sind ausgenommen.