Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung als Komplementärin an anderen Gesellschaften jedweder Art und die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungstätigkeiten für diese Gesellschaften.