Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögensgegenständen, an denen Gesellschafter der Firma beteiligt sind oder die Verwaltung oder Geschäftsführung von Firmen, an denen die Gesellschafter dieses Unternehmens beteiligt sind oder dieses Unternehmen selbst beteiligt ist, soweit die Geschäfte erlaubnisfrei sind.