Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gewerbliche Hausmeistertätigkeit, insbesondere Haus- und Grundstückspflege, Schnee- und Eisbeseitigung (Winterdienst), Durchführung von handwerklichen Tätigkeiten und anfallenden Reparaturen etc., soweit dafür nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ein Handwerksmeisterbrief entbehrlich ist sowie alle mit diesem Unternehmenszweck verbundenen Leistungen und Tätigkeiten.