Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Vermögensverwaltungs- und Grundstücksverwaltungsgesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlichen und technischen Angelegenheiten und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Auftragsbeschaffungen und Auftragsbearbeitungen für Dritte.