Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Reparatur von Elektromaschinen und anderen Anlagen, Handel mit Waren aller Art (insbesondere mit elektronischen Erzeugnissen) - mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren - sowie die Vermietung und Verpachtung von elektrischen Anlagen und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.