Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Verwaltung eigener Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Herstellung und Vertrieb von elektronischen und hydraulischen Geräten sowie von sonstigen technischen Erzeugnissen für Schifffahrt und Industrie. 2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin.