Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien, die Vermittlung von Darlehen, die Vermittlung von Bausparverträgen, die Beratung und Erstellung von Finanzkonzepten sowie alle sonstigen Geschäfte die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können.