Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von Vermögen sowie die Beteiligung und Übernahme an/von Immobilien und Unternehmungen jeglicher Art, jedoch ausschließlich beschränkt auf der Höhe nach feststehende, nicht mit persönlicher Haftung verbundene und nicht nachschusspflichtige Beteiligungen, des weiteren der Handel mit Waren aller Art innerhalb und außerhalb Europas außer solchen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen sowie die Vermittlung derartiger Geschäfte.