Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufstellung und der Betrieb von Unterhaltungs-, Spiel- und Warenautomaten, Betrieb von Sportgeräten, Betrieb von Internetterminals und LAN-Spielen, Betrieb von Internetcafes und Sportbars, Vermittlung von Sportwetten, Handel mit Automaten, Erwerb und Betrieb eigener Spielstätten mit gastronomischen Einrichtungen sowie der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen.