Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, soweit dazu eine Genehmigung nicht erforderlich ist, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen, ferner Handel mit Gegenständen aller Art, die Beratung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Finanzanlagen und der Unternehmens- und Beteiligungskäufe und -verkäufe sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.