Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
Gegenstand
Verwaltung von Vermögensbeteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich an solchen Unternehmen direkt oder indirekt beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, in Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin einzutreten.