Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausübung folgender Gewerbe, die als Handwerk bzw. handwerksähnlich betrieben werden:
- Bodenleger (Verlegen von Linoleum-, Kunststoff- und Gummiböden)
- Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
- Betonbohrer und -schneider,
- Rohr- und Kanalreiniger,
- Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten),
- Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale),
- Teppichreiniger.