Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Steuerberatung im Sinne der §§ 2 und 22 des Steuerberatungsgesetzes vom 16.8. 1961, insbesondere die Beratung und Vertretung in Steuerangelegenheiten, Übernahme von Aufträgen zur Organisation und Überwachung von Buchführungen, Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen, sowie wirtschaftsberatende, gutachtliche und treuhänderische Tätigkeit, versicherungsmathematische Gutachten gemäß § 6 a EStG.